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Willkommen bei der
Spvgg Weil der Stadt 1861 e. V.
Bewegung verbindet
… unter diesem Motto lädt auch aktuell das breite Sport-Angebot der einzelnen Abteilungen der Spvgg zur Teilnahme ein.
Mit insgesamt etwa 1850 Mitgliedern, darunter ungefähr 850 Kinder und Jugendliche sind wir der größte Verein der Stadt Weil der Stadt. Unsere Mitgliederzahl blieb in den letzten Jahren konstant.
Breitensport: Gymnastik, Akrobatik, Volleyball, Badminton, Seniorensport und Gesundheitssport
Faustball: für Jungs und Mädchen ab 12, sowie Männer und Frauen
Frauenfitness: Gymnastik, Gesundheitssport und Tanz für Mädchen und Frauen bis ins hohe Alter
Jugendfußball: für Fußballinteressierte; von Bambinis bis zur A-Jugend
Fußball: 2 Aktivenmannschaften und eine AH-Mannschaft
Leichtathletik: für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren und Erwachsene bis ins Seniorenalter
Schwimmen: von Schwimmkursen (Altert 4 Jahre) bis zu den Masters; vom Breitensport bis zum Wettkampfsport
Sport für Kids: Mutter-Kind-Turnen, Vorschulturnen, Kinderturnen mit Leistungsgruppe
Tennis: für alle Tennisinteressierten ab 4 Jahre
Tischtennis: für alle Altersklassen und alle Leistungsbereiche
Für Training, Wettkämpfe, Veranstaltungen und Geselligkeit stehen uns zur Verfügung:
- unser Würmtalstadion mit Tartanbahn, Leichtathletiksektor und Rasenplatz, ein Kunstrasenplatz
und das bewirtete Stadionstüble
- unsere Tennisanlage mit 5 Sandplätzen (2 davon mit Flutlicht), eine 2-Feld-Tennishalle und
das bewirtete Vereinsheim
- das Faustballstadion mit Faustballheim
- und die städtischen Sporthallen und das städtische Hallenbad
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Achtung:
Derzeit befinden wir uns bei der Einschätzung der Corona-Pandemie in der "Alarmstufe II". Wir sind darauf angewiesen, dass sich alle Sportler an die zugehörigen Regelungen halten und damit die Arbeit der Übungsleiter unterstützen:
Für den Trainingsbetrieb gilt:.
- Die Personen weisen keine typischen Symptome einer Corona-Infektion auf.
- Personen, die einer Absonderungspflicht unterliegen, sind von unseren Sportangeboten ausgeschlossen.
- Zutrittsberechtigungen in den verschiedenen Stufen des Warnsystems:
2G+-Regelung
Hierbei gilt, dass folgende Personen von der Testpflicht ausgenommen sind:
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
- Personen mit einer Boosterimpfung,
- Sonderregelungen:
- Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, ist der Zutritt ohne Testnachweis gestattet, sofern sie asymptomatisch sind.
- Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht
In den Ferien Ausnahme bei Sportausübung in geschlossenen Räumen:
- in Alarmstufe II Testnachweispflicht für alle Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren
- Für asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben ist statt eines PCR-Testnachweises ein negativer Antigen-Testnachweis ausreichend; dies gilt entsprechend, wenn der Zutritt oder die Teilnahme nur für immunisierte Personen gestattet ist.
- In allen Innenräumen besteht Maskenpflicht.
- Beschilderung der Sportstätten beachten.
- Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln und der Hygienekonzepte der jeweils genutzten Sportstätte.
- Trainingsbetrieb
- Besser ist es, fertig umgezogen zu den Trainingsstunden zu kommen. Wir bitten darum, vor dem Training noch einmal Zuhause auf die Toilette zu gehen.
- Die Sportstätten dürfen erst kurz vor dem offiziellen Trainingsbeginn gemeinsam mit dem Übungsleiter betreten werden. Erst dann endet die Aufsichtspflicht der Eltern!
- Damit es in den 15 Minuten Pause zwischen den Trainingsblöcken zu keinen Begegnungen kommt, sollten sich einerseits die Gruppen, die ihr Training beenden, beim Umkleiden und Verlassen der Sportstätten beeilen und andererseits die Gruppen für die folgenden Trainingseinheiten nicht viel zu früh vor den Sportstätten warten.
- Den Anweisungen der Trainer Folge leisten. Sportler*innen, die sich wiederholt nicht an die Auflagen halten, werden von den Trainingsstunden ausgeschlossen.
- Zuschauer während des Trainingsbetriebes im Freien sind wieder zugelassen. Die Zuschauer müssen sich an die geltenden Regelungen für Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen halten. In den Hallen sind keine Zuschauer während des Trainingsbetriebs gestattet!
Vorstandsmitglieder: Ute Starz, Günter Holzhäuser, Eckard Junger, Susanne Lechner und Mirko Hotzy